Jugendverbandsarbeit
Jugendverband – das ist Erlebnis, Begegnung, Engagement, Reflektion, Diskussion, Inspiration, Gemeinschaft, Mitgestaltung – Bewegung!
Die KLJB ist ein katholischer Jugendverband, der auf eine mittlerweile über 60-jährige Geschichte zurückblicken kann. Die Zeiten haben sich im Laufe der Jahre geändert, wie sich auch der Verband geändert hat. Oft gelassen in die Zukunft blickend, manchmal erregt, aber immer bewegt. Die KLJB konnte sich immer auf das Engagement und die Kompetenz ihrer Mitglieder verlassen.
Was ist also dran an dieser Jugendverbandsarbeit?
Jugendverbandsarbeit hat sowohl in der Kirche, wie auch in der Gesellschaft einen besonderen Stellenwert. Das KJHG (vgl. unten) schreibt eine Förderung dieser Art von Jugendarbeit vor u.a. mit dem Verweis auf die „eigenverantwortliche Tätigkeit“, in deren Rahmen Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet“ wird.
Auch die Katholische Kirche weist in dem grundlegenden Beschluss zur Jugendarbeit der gemeinsamen Synode der Bistümer in Deutschland (vgl. Text unten) darauf hin, dass Jugendverbände so gefördert und ausgestattet werden sollen, dass sie ihre spezifischen Aufgaben erfüllen können, die u.a. darin bestehen die Interessensvertretung junger Menschen wahr zu nehmen sowie die Pluralität in Kirche und Gesellschaft dar zu stellen. Der Aufbau neuer Verbandsgruppen soll in den Gemeinden explizit unterstützt werden.
Die spezifischen Merkmale der Jugendverbandsarbeit sind:
„Selbstorganisation, Ehrenamtlichkeit, Politische und gesellschaftliche Interessensvertretung, dauerhaftes Engagement, Demokratie leben und erleben und eine fachlich fundierte, bedürfnisorientierte Jugendarbeit“!
Wie die Jugendverbandsarbeit der KLJB läuft?
Das erfahrt ihr im Laufe der Bundesversammlung 2011 im Jugendhaus St. Norbert in Rot an der Rot im diözesanverband Rottenburg-Stuttgart, von der wir an dieser Stelle schon einmal herzlich grüßen!
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder und Jugendhilfe
Zweites Kapitel: Leistungen der Jugendhilfe
§ 12 Förderung der Jugendverbände
(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern.
(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
"Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit"
Ein Beschluss der gemeinsamen Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland"
5.3.1.1 Verbandliche Jugendarbeit
Kirchliche Jugendverbände sind Träger kirchlicher Jugendarbeit. Von der gemeinsamen Orientierung ausgehend, entwickeln sie spezielle Ziele und Methoden. Verbandliche Jugendarbeit ermöglicht,
- die spezifischen Aufgaben eines Verbandes zu verfolgen;
- die Zusammenarbeit von Gruppen, Verbänden, Trägern und Institutionen über die Gruppehinaus zu fördern;
- Solidarisierung und Interessensvertretung junger Menschen zu erleichtern;
- Pluralität in Gesellschaft und Kirche darzustellen.
Empfehlung 5:
Die kirchlichen Jugendverbände sollen personell und finanziell so ausgestattet werden, daß sie ihre Aufgaben wahrnehmen können. Die Förderung der Jugendverbände aus öffentlichen und kirchlichen Jugendplänen soll so erfolgen, daß die kirchlichen Jugendverbände in Selbstbestimmung handeln können (vgl. 6). Die Mitglieder sollen sich durch einen angemessenen eigenen Beitrag um die Unabhängigkeit ihres Verbandes bemühen. Hauptamtliche Mitarbeiter der kirchlichen Jugendarbeit sollen durch kontinuierliche Beratung (bei der Programmgestaltung, bei der Lösung von Konflikten, bei der Reflexion der Gruppen) die Arbeit der verbandlichen Gruppen vorrangig fördern. Die nicht verbandlich organisierten Gruppen sollen zur Mitarbeit in den Verbänden angeregt werden, wenn sie Solidarisierung und Vertretung ihrer Interessen anstreben. In Orten und Gemeinden, wo keine verbandlichen Jugendgruppen bestehen, sollen sich die verantwortlichen (Pfarrgemeinderat, Priester, hauptamtliche Mitarbeiter u.a.) um die Gründung verbandlicher Gruppen bemühen.
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